Philosophie
Erste Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Anwaltstätigkeit ist für uns das persönliche Gespräch mit den Mandanten, das zur Bildung einer Vertrauensbasis unerlässlich ist.
Bereits im Rahmen des ersten Gesprächs sollen Sie Gelegenheit haben, Ihr Anliegen umfassend darzustellen, um zu klären, auf welche Weise Ihre Vorstellungen verwirklicht werden können.
Manchmal wird sofort ein Gericht eingeschaltet werden müssen, z.B. wenn der Unterhaltspflichtige nur ungenügenden oder keinen Getrenntlebens- oder Kindesunterhalt bezahlt, eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erforderlich ist oder ein Arbeitsverhältnis gekündigt wurde und der Arbeitnehmer sich gegen diese Kündigung.
In vielen anderen Fällen wird es abgestufte Möglichkeiten geben, auf eine bestimmte Situation zu reagieren und manche Auseinandersetzungen werden sich auch durch außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite gut regeln lassen.
Wir legen großen Wert darauf, Ihnen alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu erklären und diese mit Ihnen zu besprechen.